WAS IST BEI EINEM STERBEFALL ZU BEACHTEN?

Sobald ein geliebter Mensch verstirbt sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten und Unterlagen.

Sterbefall zu Hause
Als erstes wird ein Arzt (Hausarzt oder Notarzt) verständigt, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Anschließend rufen Sie uns umgehend an, damit wir Sie bei dem weiteren Vorgehen unterstützen können.

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Das Personal vor Ort kümmert sich für gewöhnlich um die ersten Schritte. Sie beauftragen das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens für die weiteren Schritte.

Sie erreichen uns Tag und Nacht unter der Telefonnummer 07445 2558.

WICHTIGE UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Pass der/des Verstorbenen

  • vom Arzt ausgestellter Totenschein

  • Gesundheits- bzw. Versicherungskarte der Krankenkasse

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Stammbuch

  • bei Verheirateten oder Verwitweten: Familien-Stammbuch oder Heirats- & Geburtsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten

  • bei Geschiedenen: Stammbuch oder Heirats- und Geburtsurkunde sowie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • Rentenversicherungsnummer bzw. letzter Rentenbescheid

  • Private Sterbegeldversicherungen (falls vorhanden)

  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

NOTWENDIGE BEHÖRDENGÄNGE

  • Anzeige des Sterbefalls beim Landeseinwohneramt (Meldestelle) und Abmeldung vornehmen

  • Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes

  • Abmeldung bei der Krankenkasse

  • Abmeldung bei der Rentenstelle, evtl. Anspruch auf Witwenrentenvorschusszahlung prüfen

Gerne übernehmen wir die Behördengänge für Sie.

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WEITERHIN SIND ZU REGELN

  • Benachrichtigung des Arbeitsgebers des Verstorbenen, ggf. Auszahlung von Restgehalt/-lohn.

  • Beantragung der Fortsetzung des Versicherungsschutz bei der Krankenkasse für Witwen, Witwer und Waisen.

  • Beantragung der Witwen-, Witwer- und Waisenrente bei zuständigem Träger der Rentenversicherung.

  • Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für den Notar oder das Amtsgericht sowie Beantragung des Erbscheins.

  • Kündigung von Verträgen, z. B. Strom, Gas, Telefon, Zeitungen und Zeitschriften.

  • Änderung von Dauer- und Abbuchungsaufträgen bei Banken, Sparkassen und Versicherungen.

  • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden.